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Haftpflichtversicherung - der preiswerte Schutz gegen alle privaten Haftungsrisiken

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“- so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch – und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang.

Ein beschädigtes Handy ?...ein Kratzer in Nachbar`s Auto?...wird Sie vielleicht ärgern, aber der Schaden kann aus Ihren Mitteln ersetzt werden - aber wie sieht es bei lebenslangen Rentenzahlungen aus ? Können Sie einfach auf einige Hundert Euro pro Monat einfach so verzichten ?

Fragen Sie uns nach einer preiswerten privaten Haftpflichtversichung oder rechnen Sie Online mit unserem Vergleichsrechner

Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen

Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wer ist geschützt?

Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

 

 



 

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